|
|||
|

Der Drachenflug begann 1973 mit einem heimlichen Flug - nicht von einer Rampe sondern mit viel Wind und einigen Berührungen entlang des Hanges. Der Blick hinunter, 900 m weiter unten war der Boden, volle Konzentration und los ging´s zu einem ca. 3 Minuten langen Flug bis zur Landewiese bei der Talstation.
Heutzutage versprechen super Bedingungen und beste Aussichten für jeden Flieger unvergessliche Eindrücke!
Die Tegelbergbahn hat aus Gründen der Flugsicherheit und zur Sicherstellung eines geordneten Start-, Flug-, und Landebetriebes folgende Flug- und Betriebsordnung für Gleitschrim- und Drachenflieger erlassen:
Allgemeines:
Grundsätzlich dürfen am Tegelberg nur Gleitschirm- und Drachenflieger mit einem gültigen Befähigungsnachweis fliegen und nur einen Gleitschirm oder Drachen verwenden, der ordnungsgemäß zugelassen und versichert ist. Die Gleitschirm- und Drachenflugschulen, die eine Ausbildungsgenehmigung für den Tegelberg besitzen, dürfen ihre Flugschüler im Rahmen der Höhenflugschulung ausbilden.(....)
Sicherheitshöhe über der Straße:
Beim Überfliegen der Strasse am Landeplatz haben Drachen- und Gleitschirmflieger eine Mindestflughöhe von 10 m aus Sicherheitsgründen einzuhalten, damit die Fußgänger auf dem Gehweg und der Fahrzeugverkehr auf der Strasse in keinster Weise gefährdet werden.
Aufbauplätze für Gleitschirm und Drachen:
Der Aufbauplatz für Gleitschirme befindet sich neben der Ost - Startrampe, in dem speziell abgepflockten erhöhten Geländestreifen. Der Aufbauplatz für Drachen befindet sich hinter der Nordwest - Startrampe.