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Schon 1926 wurde das Ammergebirge zum ersten Mal als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Aber beim Inkrafttreten des Reichsnaturschutzgesetzes 1935 versäumte man die Fortschreibung dieses Erlasses. Bereits 1952 plante die Regierung von Schwaben einen Großteil des Ammergebirges unter Schutz zu stellen. Aber erst 1961 verfolgte die Naturschutzbehörde beim Landratsamt Füssen mit Nachdruck diesen Plan.
Durch Landesverordnung vom 16. August 1963 wurde dann endgültig ein Naturschutzgebiet "Ammergauer Berge" in den Landkreisen Füssen und Garmisch-Partenkirchen festgelegt. Mit einer Fläche von 28.850 ha ist es das größte Naturschutzgebiet Bayerns.

Das Naturschutzgebiet "Ammergebirge" hat eine herausragende Bedeutung. Dies wird in Paragraph 3 der Naturschutzverordnung deutlich:

Der Blick vom Tegelberg ins Ammergebirge und ins Alpenvorland kann nur einen kleinen Eindruck von der Vielfalt vermitteln. Hier verzahnt sich auf engstem Raum die kleinstrukturierte, abwechslungsreiche Voralpenlandschaft mit den Lebensräumen des Hochgebirges. Zahlreiche geologische, floristische, faunistische und kulturelle Kostbarkeiten überraschen und erfreuen den, der mit Herz und Verstand wandert. Der Kulturpfad "Schutzengelweg", der Naturpfad "Ahornreitweg" und diese Broschüre möchten Anregungen bieten.