Gleitschirm- und Drachenflieger werden nur mit der Kabinenbahn befördert, wenn nachstehende Dokumente unaufgefordert vorgelegt werden:
- gültige Fluglizenz
- gültige Haftpflichtversicherung, bei Tandem-Piloten mit ausgewiesener Passagier-Haftpflicht
- grüne Einweisungskarte
- die aktuelle Tandemgenehmigung (Tandem-Piloten der zugelassenen Flugschulen)
-erfolgtem Eintrag ins Flugbuch
- Flugschüler der zugelassenen Flugschulen müssen den entsprechenden Schüler-Ausweis vorzeigen.