Tegelbergbahn AG

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Aviation regulation page 3

Flugbetriebsordnung für Gleitschirm- und Drachenflieger am Tegelberg - Seite 3

Sonstiges:

Nur Starts von den Startrampen:

Das Starten am Tegelberg ist grundsätzlich nur von der Nordwest- oder Ostrampe erlaubt. Ist aus witterungsbedingten Gründen ein Start von dem Nordwest-Startplatz nicht möglich, so dürfen im Einzelfall  Ausbildungsflüge der am Tegelberg zugelassenen Gleitschirm-Schulen von der Skipiste durchgeführt werden.

 Keine Schulungs- oder Tandemstarts aus dem Täfeleshang !

 Achtung Gleitschirmflieger !

Keine Landung in Richtung Drachenflieger-Landeplatz !

Der Landeanflug muss grundsätzlich immer  mit der „Position“ beginnend aus dem Gegen-, Quer- und Endanflug bestehen. Der Endanflug bei Gleitschirmen hat immer in der gemäß Luftbild festgelegten Richtung ( je nach Windrichtung ) zu erfolgen. Also entweder in Richtung Osten bei Nord- bis Südostwind oder in Richtung Westen bei Südwest – bis Nordwestwind. Gleitschirmlandungen in Richtung Norden, also in Richtung des Drachenflieger-Landegeländes sind in keinem Fall erlaubt. Falls erforderlich, müssen die Landungen auch quer zum Wind erfolgen. Bitte die Vorgaben für die Landerichtungen auf dem Luftbild genau beachten !

Drachenflieger haben im Endanflug Vorrang !

Alle Gleitschirm-Flieger haben im Endanflug grundsätzlich den Drachenfliegern Vorrang einzuräumen, falls es bei der Landung zu einer gefährlichen Annäherung kommen sollte. Drachenflieger haben aufgrund ihrer geringeren Möglichkeiten des Ausweichens in Bodennähe immer Vorfahrt bei der Landung vor einem Gleitschirm-flieger! Die Gleitschirmflieger müssen in einem solchen Fall einer gefährlichen Annäherung im Endanflug sofort abdrehen und oberhalb ( südlich ) des Gleitschirm-Landeplatzes die Wiesenfläche zum Landen nutzen.

Behördliche Genehmigungen und sonstige Bestimmungen:

Diese Flug- und Betriebsordnung ergänzt die behördlichen Genehmigungen, Auflagen und die sonstigen Bestimmungen, die den Flugbetrieb für Gleitschirm- und Drachenfliegen regeln. Die Geschäftsleitung der Tegelbergbahn behält sich weitere Bestimmungen und Einzelmaßnahmen vor, wenn damit die Flugsicherheit erhöht werden kann und ein noch besserer Ablauf des Flugbetriebes sichergestellt wird.

Flugverbot bei Zuwiderhandlungen:

Die Geschäftsleitung der Tegelbergbahn behält sich das Recht vor, ein Flugverbot von bestimmter Dauer gegenüber Personen zu verhängen, die gegen diese Flug- und Betriebsordnung verstoßen oder in sonstiger Weise die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Flugbetrieb stören oder gefährden. Dieses Flugverbot kann gegebenenfalls mit einem Beförderungs- und /oder Zutrittsverbot zusätzlich belegt werden.

Tandem- / Passagierflüge:

Tandem-/Passagierflüge sind nur mit der entsprechenden Genehmigung der Geschäftsleitung der Tegelbergbahn gestattet.

Kommerzielle Passagierflüge dürfen nur durch die am Tegelberg zugelassenen Flugschulen durchgeführt werden, bzw. in Absprache mit diesen.

Informationspflicht:

Alle Gleitschirm- und Drachenflieger haben die Pflicht, sich an der Informationstafel in der Talstation der Tegelbergbahn über sonstige Neuerungen, etc. ständig und selbstständig zu informieren. Auskünfte erteilen auch die am Tegelberg zugelassenen  Gleitschirm- und Drachenflugschulen oder können an der Kasse der Tegelbergbahn eingeholt werden.

 Die Eintragung in das Flugbuch ist Pflicht!

Schwangau, den 12.05.2011

Tegelbergbahn GmbH & Co. KG

Franz Bucher

Geschäftsführer