Verbot des Fliegens und Landens im Bereich des Startplatzes:
Das Fliegen vor und im unmittelbaren Bereich der Startrampen ist aufgrund der erforderlichen Flugsicherheit strengstens verboten. Dies gilt auch für Landungen im Bereich des Startplatzes. So genannte „touch and go“ sind vom jeweiligen Startleiter zu genehmigen und nur dann erlaubt, wenn kein Startbetrieb mehr stattfindet.
Fliegen im Bereich des Tegelberges:
Grundsätzlich erfolgt das Fliegen für Gleitschirme und Drachen nach eigener Entscheidung und gemäß der allgemeinen Vorschriften. Drachen haben aufgrund Ihres größeren Aktionsradius, der höheren Geschwindigkeit und der höheren Flugleistung den Gleitschirmfliegern Vorrang beim Fliegen einzuräumen, denn das Fluggerät mit der größeren Flugleistung ( Drachen ) hat dem Fluggerät mit der geringeren Flugleistung ( Gleitschirm ) im Regelfall Vortritt zu lassen.
Dies bezieht sich nicht auf die Hangflugregeln, das Kreisen in der Thermik und auch nicht auf das Landeverfahren, sondern auf das freie Fliegen am Tegelberg.
Die vorgeschriebenen Abstände zur Bergstation, der Bergbahn und der gesamten Anlage sind sehr gewissenhaft einzuhalten, damit keine Gefährdung für Außenstehende entstehen kann.
Die Talstation der Bergbahn und der Parkplatz an der Talstation müssen mit mindestens 300 m Höhe überflogen werden. Dieser Sicherheitsabstand gilt auch für das Überfliegen der nahe gelegenen Orte und der berühmten Königsschlösser Neuschwanstein und Hohenschwangau.
„Kunstflug“ ist am Tegelberg absolut verboten und wird in jedem Fall zur Anzeige bei den zuständigen Behörden gebracht.
Die „Position“ für Gleitschirm- und Drachenflieger:
Für alle Gleitschirmflieger gilt als „Position“ der Luftraum zwischen Hornburg und Landeplatz. Für alle Drachenflieger ist die „Position“ im Luftraum über dem Bach mit der Baumreihe beim Landeplatz festgelegt. Die jeweilige „Position“ ist in ausreichender Höhe anzufliegen. Dabei ist aus Sicherheitsgründen zu beachten, dass weder der Landeplatz überflogen noch die „Position“ der jeweils anderen Luftsport-Kollegen ( Drachen oder Gleitschirm ) mit der eigenen Flugbahn gekreuzt wird. Also, kein Aufenthalt im Bereich der „Position“ der anderen Fliegerkollegen, damit es nicht zu unerwünschten Annäherungen von Gleitschirm und Drachen im Bezug auf die Landeinteilung kommen kann.
Die Landeinteilung für Gleitschirme und Drachen:
Aufgrund der erforderlichen Flugsicherheit und damit ein geordnetes Verfahren bei der Landeinteilung gewährleistet ist, landen die Gleitschirm- und Drachenflieger in den jeweils genau eingeteilten Landeplätzen und halten sich präzise an die Landeeinteilung wie folgt:
Drachenflieger wählen, je nach Windrichtung, von der „Position“ aus eine Links- oder eine Rechtsvolte ( siehe Landeeinteilung für Drachen auf dem Luftbild ). Die Landeeinteilung und vor allem der Endanflug der Gleitschirmflieger darf in keinem Fall gekreuzt werden. Kommt es zu einem gleichzeitigen Endanflug eines Drachen- und Gleitschirmfliegers so ist ein seitlicher Sicherheitsabstand von mindestens 10 m einzuhalten. Bei „Null“-Wind ist für Drachenflieger grundsätzlich eine Linksvolte zwingend vorgeschrieben.
Gleitschirmflieger wählen, je nach Windrichtung, von der „Position“ aus eine Rechts- oder Linksvolte (siehe Landeeinteilung für Gleitschirme auf dem Luftbild). Die Landeeinteilung und vor allem der Endanflug der Drachenflieger darf in keinem Fall gekreuzt werden. Kommt es zu einem gleichzeitigen Endanflug eines Gleitschirm- und Drachenfliegers so ist ein seitlicher Sicherheitsabstand von mindestens 10 m einzuhalten. Bei „Null“-Wind ist für Gleitschirmflieger grundsätzlich eine Rechtsvolte zwingend vorgeschrieben.
Sicherheitshöhe über der Strasse:
Beim Überfliegen der Straße am Landeplatz haben Drachen- und Gleitschirmflieger eine Mindestflughöhe von 10 m aus Sicherheitsgründen einzuhalten, damit Fußgänger auf dem Gehweg und der Fahrzeugverkehr auf der Straße in keiner Weise gefährdet werden.
Verlassen des Landeplatzes, Abbauplätze für Drachen- und Gleitschirme:
Nach der Landung ist der Landeplatz unverzüglich in Richtung Abbauplatz zu verlassen. Die Drachenflieger bauen ihre Fluggeräte am Abbauplatz beim Parkplatz am Bach ( siehe Luftbild ) ab. Die Gleitschirmflieger legen Ihre Schirme am Abbauplatz bei der Hütte am Schlepplift ( Falkenlift ) zusammen. Alle Fluggeräte sind nach der Landung am jeweiligen Abbauplatz sofort abzubauen.