Die Tegelbergbahn hat aus Gründen der Flugsicherheit und zur Sicherstellung eines geordneten Start-, Flug- und Landebetriebes folgende Flug- und Betriebsordnung für Gleitschirm- und Drachen-Flieger erlassen:
Allgemeines:
Grundsätzlich dürfen am Tegelberg nur Gleitschirm- und Drachenflieger mit einem gültigen Befähigungsnachweis fliegen und nur einen Gleitschirm oder Drachen verwenden, der ordnungsgemäß zugelassen und versichert ist. Die Gleitschirm- und Drachen-Flugschulen, die eine Ausbildungsgenehmigung für den Tegelberg besitzen, dürfen ihre Flugschüler im Rahmen der Höhenflugschulung ausbilden. Jeder Gleitschirm- und Drachenflieger muss eine Einweisung in das Fluggelände erhalten. Für die Gleitschirmflieger wird die so genannte „Grüne Karte“ als Flugberechtigung am Tegelberg ausgestellt.
Das Betreten des Start- und Landegeländes ist nur für das Starten und Landen erlaubt. Der Aufenthalt auf der Startrampe und im Landegelände ist für alle Personen verboten. Lediglich der Startleiter und ein Fluglehrer pro Flugschule dürfen sich auf der Startrampe und im Landegelände aufhalten und auch nur dann, wenn es für den Flugbetrieb, bzw. für die Sicherheit der Ausbildung erforderlich ist. Rauchen auf oder in unmittelbarerer Nähe der Startrampe und auch im Landegelände ist verboten. Im Bereich des Aufbauplatzes und im Bereich des Lande- und Abbauplatzes der Gleitschirm- und Drachenflieger ist das Mitführen und der Aufenthalt von Hunden, Katzen und anderen Tieren aus Gründen der Sicherheit und der erforderlichen Hygiene ebenfalls verboten.
Aufbauplätze für Gleitschirme und Drachen:
Der Aufbauplatz für Gleitschirme und Drachen befindet sich direkt neben der Bergstation der Tegelbergbahn. Ein Auslegen des Gleitschirmes, zwecks Kontrolle des Fluggerätes, ist auf der Startrampe bei Flugbetrieb untersagt. Alle Drachen- und Gleitschirmflieger haben dafür zu sorgen, dass ihr aufgebautes Fluggerät für Fliegerkollegen einen Weg zum Startplatz frei lässt. Im Regelfall ist nach dem Aufbau des Fluggerätes zügig zu starten.
Starten von der Nordwest- oder Ostrampe:
Gleitschirm- und Drachenflieger können nach Startfreigabe des Startleiters oder bei dessen Abwesenheit nach eigenem Ermessen und eigener Verantwortung starten. Aus Gründen der Sicherheit sind Flüge mit dem Gleitschirm während der Ausbildung von der Ostrampe nicht gestattet. Gleitschirm- und Drachentandemflüge von der Ostrampe sind für ausgebildete und professionelle Tandempiloten ( min. 100 Tandemstarts ) erlaubt.
Hat der Gleitschirm- oder Drachenflieger eine Minute nach Startfreigabe keinen Startversuch unternommen, so hat der Betreffende nach Aufforderung den Startplatz unverzüglich zu verlassen und dem nachfolgenden Flieger Platz für den Start zu machen. Für Flugschüler entscheidet jeweils der verantwortliche Fluglehrer.
Die ortsansässigen Drachenflieger, die sich nicht in der Ausbildung befinden, genießen Vorrang beim Start, wenn sie startfertig sind und in einem „5er-Pulk“ starten, (vor allem an heißen Sommertagen), da deren Starts sehr zügig erfolgen.